HRA 30352: HBS INVEST GmbH & Co. KG, Köln, Am Vorgebirgstor 11, 50969 Köln. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: JUSTIMMO Verwaltungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 79494). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 30352: HBS INVEST GmbH & Co. KG, Köln, Heinrich-Brüning-Straße 8, 50969 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Vorgebirgstor 11, 50969 Köln.
HRA 30352:HBS INVEST GmbH & Co. KG, Köln, Vorgebirgstor 11, 50969 Köln.Kommanditgesellschaft. Änderung zur Geschäftsanschrift: Heinrich-Brüning-Straße 8, 50969 Köln.
HRA 30352:HBS INVEST GmbH & Co. KG, Köln, Vorgebirgstor 11, 50969 Köln.(die Beteiligung an Unternehmen jeder Art; die Verwaltung eigenen Vermögens; die Unternehmensberatung aller Art, soweit es sich nicht um genehmigungspflichtige Leistungen oder Vorbehaltsleistungen handelt, die Vermittlung und Bildung von Unternehmensbeteiligungen und JointVentures, die Entwicklung, Begleitung und Koordination von Software-Projekten sowie von Bau-Projekten, der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Baumaterialien, die Vermietung von beweglichen Gegenständen sowie die Tätigkeit als Generalunternehmer. ). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Vorgebirgstor 11, 50969 Köln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: JUSTIMMO Verwaltungs GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 79494), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HBS INVEST GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 79419) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.01.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.