HRA 119708: HCI Asset GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: HCI Beteiligungsverwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 104885). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter HCI Capital AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 93324), mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
HRA 119708: HCI Asset GmbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens der Kommanditgesellschaft ist das Halten und Verwalten von Anlagevermögen aller Art, das Verwalten eigenen Vermögens, die Erbringung von Controlling-, Verwaltungs- sowie sonstigen Leistungen kaufmännischer Art, soweit eine behördliche Genehmigung hierfür nicht erforderlich ist, sowie alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Burchardstraße 8, 20095 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HCI Beteiligungsverwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 104885). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HCI Asset GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 91713) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.12.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.