HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft für Immobilien mbH, Hamburg, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 02.12.2010 mit der HCI Hanseatische Capitalberatung für Beteiligungen GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 110524) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HCI Hanseatische Capitalberatung für Beteiligungen GmbH am 14.12.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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