HRA 115512: HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Elbchaussee 370, 22609 Hamburg.
HRA 115512:HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg.(Gegenstand nunmehr: Die Konzeption von Produkten des Kapitalmarktes sowie die Beratung in diesem Bereich. Die Gesellschaft führt Tätigkeiten nach § 34 f Absatz 1 GewO aus, insbesondere die Vermittlung von geschlossenen Investmentvermögen und Vermögensanlagen.).
HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HCI Concept Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 104893) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.11.2012 mit der HCI Concept GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 113258) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Burchardstraße 8, 20095 Hamburg. (Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption von Produkten des Kapitalmarktes sowie die Beratung in diesem Bereich. Die Gesellschaft führt Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 Nr.1 a und Nr. 2 GewO aus, wie die Vermittlung von Darlehensverträgen oder die Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen, sowie die Vermittlung von geschlossenen Fonds und Vermögensanlagen Der Gegenstand des Unternehmens umfasst des Weiteren die Erbringung von Controlling-, Verwaltungs- sowie sonstige Leistungen kaufmännischer Art, soweit hierfür eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist. ). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Burchardstraße 8, 20095 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HCI Vertriebsverwaltung GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 125253), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HCI Hanseatische Capitalberatungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 89897) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.11.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.