HRB 28097 HB: HCI Renditefonds I Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Bremen, Anne-Conway-Straße 6, 28359 Bremen. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Anne-Conway-Straße 6, 28359 Bremen
HRB 28097 HB: HCI Renditefonds I Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Bremen, Herdentorsteinweg 7, 28195 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fleischhauer, Peter; Geschäftsführer: Martens, Daniela, * ‒.‒.‒‒, Bremen; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 28097 HB: HCI Renditefonds I Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Bremen, Herdentorsteinweg 7, 28195 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hagemann, Jan Christof Ludwig. Geschäftsführer: Fleischhauer, Peter, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 28097 HB: HCI Renditefonds I Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Bremen, Herdentorsteinweg 7, 28195 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Riesenbeck, Karlheinz. Geschäftsführer: Hagemann, Jan Christof Ludwig, * ‒.‒.‒‒, Hamburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 28097 HB: HCI Renditefonds I Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Bremen, Herdentorsteinweg 7, 28195 Bremen. Gegenstand: Die Übernahme der Komplementärfunktion bei der HCI Renditefonds I UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108680. Stammkapital: 2.500 EUR. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Riesenbeck, Karlheinz, * ‒.‒.‒‒, Goldenstedt; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2012.