HRB 116742: HCK Wohnimmobilien AG, Hamburg, Am Sandtorkai 77, c/o KG Erste Hohe Brücke, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22.11.2016 im Wege des Formwechsels in die HCK Wohnimmobilien GmbH mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hamburg HRB 144047) am 05.12.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 116742: HCK Wohnimmobilien AG, Hamburg, Am Sandtorkai 77, c/o KG Erste Hohe Brücke, 20457 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.07.2016 mit der Grundstücksgesellschaft an der Oker GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 117585) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 116742: HCK Wohnimmobilien AG, Hamburg, Am Sandtorkai 77, c/o KG Erste Hohe Brücke, 20457 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat gemäß § 61 UmwG den Entwurf eins Verschmelzungsvertrages eingereicht betreffend die Verschmelzung der Grundstücksgesellschaft an der Oker GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 117585) als übertragender Rechtsträger auf die HCK Wohnimmobilien AG, Hamburg als übernehmender Rechtsträger.
ALLBODEN Allgemeine Grundstücks-Aktiengesellschaft, Hamburg, Am Borsigturm 11, 13507 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Hamburg Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Hamburg verlegt (Amtsgericht Hamburg, HRB 116742)..
HCK Wohnimmobilien AG, Hamburg, Am Sandtorkai 77, c/o KG Erste Hohe Brücke, 20457 Hamburg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 24.04.1989 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28.09.2007 geändert. Die Hauptversammlung vom 22.11.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1. (Firma) und Abs. 2. (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin (bisher AG Charlottenburg HRB 110236 B, Firma bisher: ALLBODEN Allgemeine Grundstücks-Aktiengesellschaft) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 77, c/o KG Erste Hohe Brücke, 20457 Hamburg. Gegenstand: 1.1 der Erwerb, die Verwaltung, die Verwertung sowie die Vermittlung von Grundbesitz aller Art sowie von Rechten an Grundstücken, insbesondere von bebauten und unbebauten Wohngrundstücken; 1.2 die Planung, Errichtung sowie Vermietung und Veräußerung von Gewerbe- und Wohnungsbauten sowie öffentliche Einrichtungen und die Betreuung dieser Maßnahmen; 1.3 die Erarbeitung von Marktuntersuchungen, Programmuntersuchungen, Durchführbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowie von Projektkonzeptionen für eigene und fremde Liegenschaften; 1.4 die Erarbeitung von Wertermittlungen für bebaute und unbebaute Grundstücke für fremde Dritte, Grundkapital: 2.520.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Dumbsky, Nikolai, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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