HCN Hearing Comfort GmbH, Krefeld (Luisenstr. 113, 47799 Krefeld). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hearing Comfort Germany GmbH am 19.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HCN Hearing Comfort GmbH, Krefeld (Luisenstr. 113, 47799 Krefeld). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2006 mit der Hearing Comfort Germany GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld HRB 11031) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HCN Hearing Comfort GmbH, Krefeld (Luisenstr. 113, 47799 Krefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2006. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und die Veräußerungen von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere Hörakustikerunternehmen, jeglicher Rechtsform im In- und Ausland, die Verwaltung, Koordination und Kontrolle dieser Beteiligungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese Beteiligungsgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Klöppner, Volkhardt, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.