H.C. Starck Clevios GmbH, Goslar, Im Schleeke 78 - 91, 38642 Goslar.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden H.C. Starck GmbH am 01.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
H.C. Starck Clevios GmbH, Goslar, Im Schleeke 78 - 91, 38642 Goslar.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2009 mit der H.C. Starck GmbH mit Sitz in Goslar (AG Braunschweig, HRB 200743) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HCS 1. Beteiligungs GmbH, Goslar, Im Schleeke 78 - 91, 38642 Goslar.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.03.2009 wirksam geworden.
HCS 1. Beteiligungs GmbH, Goslar, Im Schleeke 78 - 91, 38642 Goslar.Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2009 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der H.C. Starck GmbH, Goslar (AG Braunschweig, HRB 200743) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Forderung) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.02.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.02.2009 Teile des Vermögens der H.C. Starck GmbH mit Sitz in Goslar (AG Braunschweig, HRB 200743) - und zwar die im vorgenannten Ausgliederungsvertrag bezeichneten Vermögensgegenstände, Verträge, Verbindlichkeiten und sonstigen Rechtsverhältnisse, die dem Geschäftsbereich "Clevios" zuzuordnen sind - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HCS 1. Beteiligungs GmbH, München, Promenadeplatz 8, c/o Carlyle Beratungs GmbH, 80333 München.Neuer Sitz: Goslar. Geschäftsanschrift: Im Schleeke 78-91, 38642 Goslar. Sitz verlegt nach Goslar (nun AG Braunschweig HRB 201576).
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