HRB 2885: HCS-support-GmbH, Deggendorf, Marienthal 7, 94469 Deggendorf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ulrichsberger Straße 46, 94469 Deggendorf.
HRB 2885: HCS-support-GmbH, Deggendorf, Graflinger Straße 6, 94469 Deggendorf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Marienthal 7, 94469 Deggendorf. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Rager, Julia, Deggendorf, * ‒.‒.‒‒; Schopf, Daniel, Grafenau, * ‒.‒.‒‒.
HCS-support-GmbH, Deggendorf (Graflinger Str. 6, 94469 Deggendorf). Die Ausgliederung wurde am 11.04.2006 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Deggendorf HRA 1881).
HCS-support-GmbH, Deggendorf (Graflinger Str. 6, 94469 Deggendorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2006. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb, Installation, Wartung und Reparatur von Hard- und Software des gesamten IT-Bereichs, insbesondere im medizinischen Verwaltungs- und Technik-Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Steinleitner, Michael, Deggendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens pc-support-ms e.K., mit dem Sitz in Deggendorf (Amtsgericht Deggendorf HRA 1881) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.