HRB 20773: HDF Beteiligungs-GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz. Die Verschmelzung ist nach Mitteilung des Registre du Commerce et des Sociétés Pau am 21.12.2021 wirksam geworden. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.
HRB 20773: HDF Beteiligungs-GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Ventana SAS, vereinfachte Aktiengesellschaft nach französischem Recht, mit dem Sitz in Narcastet (Frankreich) (Registre du Commerce et des Sociétés Pau, Registernummer 449 441 781) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. .
HRB 20773: HDF Beteiligungs-GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz. 1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein geänderter Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind die HDF-Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht mit dem Sıtz in Chemnitz als übertragende Gesellschaft und die Ventana, eine vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) nach französischem Recht mit Sitz in 64510 Narcastet (Frankreich), als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer HRB 20773. b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im französischen Handelsregister (Registre du Commérce et des Sociétés) Pau unter 449 441 781. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen HDF Beteiligungs GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das vorgenannte Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nıcht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierendenSchadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der HDF-Beteiligungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz geltend zu machen. Hierzu ist eıne genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da den Minderheitsgesellschaftern keine besonderen Rechte gewährt werden. Die Minderheitsgesellschafter (neben dem Mehrheitsgesellschafter) erhalten Umtauschaktien an der übernehmenden Gesellschaft. Regelungen zur Verbesserung des Umtauschverhältnisses oder ein Abfindungsangebot sind im Verschmelzungsplan nicht enthalten und nicht vorgesehen. Sämtliche Gesellschafter (einschließlich Minderheitsgesellschafter) haben bereits im Vorfeld erklärt, dass sie dem Verschmelzungsplan zustimmen werden und auf ein Abfindungsangebot verzichte
HRB 20773: HDF Beteiligungs-GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz. 1. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist.2. An der Verschmelzung sind die HDF-Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht mit dem Sıtz in Chemnitz als übertragendeGesellschaft und die Ventana, eine vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) nach französischem Recht mit Sitz in 64510 Narcastet (Frankreich), als übernehmende Gesellschaft beteiligt.3. a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer HRB 20773.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im französischen Handelsregister (Registre duCommerce et des Societes) Pau unter 449 441 781. 4. a) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen HDF Beteiligungs GmbH ergeben sich aus $ 122j UmwG Danach ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das vorgenannte Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genanntenobligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, dainsoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nıcht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierendenSchadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der HDF-Beteiligungs GmbH unter deren Geschäftsanschrift Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz geltend zu machen. Hierzu ist eıne genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Muttergesellschaft auf ihre Tochtergesellschaft handelt.Außenstehende Minderheitsgesellschafter sınd nicht vorhanden.
HDF Beteiligungs-GmbH, Chemnitz (Schönherrstr. 8, 09113 Chemnitz). Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 948.850,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Moser, Hans Peter, Wien, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Kilhoffer, Guy, Coarraze / Frankreich, * ‒.‒.‒‒; Russo, Gerard, Saint Abit / Frankreich, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 446.000,00 EUR durch Sacheinlage erfolgt. Wegen der damit verbundenen Festsetzungen wird auf die beim Registergericht eingereichten Urkunden verwiesen.
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