HRB 26340:HDH Personaldienstleistung GmbH, Saarlouis (Torschlag 1, 66740 Saarlouis). Von Amts wegen eingetragen nach § 394 FamFG: Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gelöscht.
HRB 26340:HDH Personaldienstleistung GmbH, Saarlouis (Torschlag 1, 66740 Saarlouis). Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
HDH Personaldienstleistung GmbH, Saarlouis (Torschlag 1, 66740 Saarlouis). Die Gesellschaft ist infolge der über ihr Vermögen erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 144 c FGG: Prokura erloschen: Siffrin, Vincent, Creutzwald / Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
HDH Personaldienstleistung GmbH, Saarlouis (Torschlag 1, 66740 Saarlouis). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.05.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.05.2005 mit der Holz & Co. GmbH mit Sitz in Saarlouis (AG Saarbrücken HRB 12576) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1, 3 Abs 1 Nr. 2, 4 ff, 46ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HDH Personaldienstleistung GmbH, Saarlouis (Torschlag 1, 66740 Saarlouis). Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.800,00 EUR auf 51.300,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Holz & Co. GmbH mit Sitz in Saarlouis (AG Saarbrücken HRB 12576) beschlossen, ferner die Änderung in § 21 Abs.1 (Bekanntmachungen). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.