HDI Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Hamburg (Überseering 10, 22297 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gerling-Konzern Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft - jetzt firmierend: HDI-Gerling Lebensversicherung Aktiengesellschaft - am 16.10.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HDI Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Hamburg (Überseering 10, 22297 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 10.08.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.08.2006 mitder Gerling-Konzern Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 603) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.