HRB 8060: HDS Handel GmbH, Offenbach am Main, Buchrainweg 94, 63069 Offenbach am Main. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Schulz, Dieter, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒, vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniger Liquidator ist, sonst vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Liquidator. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HDS Hammerschlag GmbH, Offenbach am Main, Buchrainweg 94, 63069 Offenbach am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 709,09 EUR beschlossen und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst; insbesondere wurden die § 1 Ziffer 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) geändert. Neue Firma: HDS Handel GmbH. Geschäftsanschrift: Buchrainweg 94, 63069 Offenbach am Main. Neuer Gegenstand: 1. Erbringung von Informationsdienstleistungen und damit verwandten Tätigkeiten, jedoch ausgenommen erlaubnispflichtige oder standesrechtlich geregelte Tätigkeiten, sowie der nicht genehmigungspflichtige Handel mit Waren, insbesondere mit Büro-, Sport- und Wellnessartikeln, Konkurswaren und Lebensmitteln im Groß- und Einzelhandel im In- und Ausland. 2. Beratung, Übernahme von Buchführungsarbeiten, Hausverwaltung, Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung; ausgenommen sind Rechtsberatung, erlaubnispflichtige Hilfeleistung in Steuersachen und erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Neues Stammkapital: 195.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HDS GmbH mit Sitz in Offenbach am Main (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40252) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.