HRB 21341: HDW Consulting GmbH, Essen, Steinstraße 41, 45128 Essen. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Aschersleben (jetzt: Amtsgericht Stendal, HRB 25532) verlegt.
HRB 21341: HDW Consulting GmbH, Essen, Steinstraße 41, 45128 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 06.05.2015 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern sowie diesen insgesamt neu zu fassen. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie das Erbringen von Beratungsleistungen für Unternehmen, insbesondere von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, der Personalberatung, des Marketings, des Qualitätsmanagements, der Informationstechnologien und der Kommunikation, soweit sie keiner gesetzlichen Erlaubnis bedürfen.
HDW Consulting GmbH, Essen, Steinstraße 41, 45128 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wetzke, Dieter, Wesseling, * ‒.‒.‒‒. Bestellt zum Geschäftsführer: Rosenbauer, Stefan, Heiligenhaus, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HDW Consulting GmbH, Essen, Steinstraße 41, 45128 Essen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2008. Geschäftsanschrift: Steinstraße 41, 45128 Essen. Gegenstand: Verwaltung eigenen und fremden Vermögens. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wetzke, Dieter, Wesseling, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ADVISION Consulting Aktiengesellschaft, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 11379) unter gleichzeitiger Sitzverlegung nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 16.10.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der formwechselnden Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des jeweiligen Sitzes nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.