HEC GmbH, Dortmund, (Flamingoweg 1, 44139 Dortmund).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden RWE Westfalen-Weser-Ems Energiedienstleistungen GmbH am 03.09.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HEC GmbH, Dortmund (Flamingoweg 1, 44139 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2008 mit der RWE Westfalen-Weser-Ems Energiedienstleistungen GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 19904) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HEC GmbH, Dortmund (Flamingoweg 1, 44139 Dortmund). Bestellt als Geschäftsführer: König, Stefan, Marpingen, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Lohr, Stephan, Dortmund, * ‒.‒.‒‒; Dipl-Ing. Tewes, Martin Josef, Marl, * ‒.‒.‒‒.
HEC GmbH, Dortmund (Flamingoweg 1, 44139 Dortmund). Der mit der Harpen Aktiengesellschaft in Dortmund am 19.03.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, aufgrund der Übertragung im Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 11.04.2006, nunmehr mit der RWE Key Account Contracting GmbH in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 19257) abgeschlossen, ist durch Vertrag vom 19.12.2007 zum 31.12.2007 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HEC GmbH, Dortmund (Unterste-Wilms-Str. 52, 44143 Dortmund). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 06.08.2007 sämtliche dem Betriebsteil HEC-Großanlagen zuzuordnenden Gegenstände gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die REW Key Account Contracting GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 19257) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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