HEE HIGH-END Engineering Süd GmbH, Stuttgart (Tränkestr. 13, 70597 Stuttgart). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers (jetzt: Amtsgericht Hamburg HRB 103102) ist am 15.11.2007 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HEE HIGH-END Engineering Süd GmbH, Stuttgart (Tränkestr. 13, 70597 Stuttgart). Nicht mehr Geschäftsführer: Hamjediers, Ralf Thomas, Dipl.Ing., Hamburg; Käppeler, Martin Bernd, Dipl.Ing., Stelle.
HEE HIGH-END Engineering Süd GmbH, Stuttgart (Tränkestr. 13, 70597 Stuttgart). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.06.2007 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HEE HIGH-END Engineering Wolfsburg GmbH", Wolfsburg (Amtsgericht Amtsgericht Braunschweig HRB 100444) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.