HRA 200632: HEICO Haustechnik GmbH & Co. KG, Steinkirchen, Johann-Ropers-Trift 10, 21720 Steinkirchen. Die Firma ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HEICO Haustechnik GmbH & Co. KG, Steinkirchen, Johann-Ropers-Trift 10, 21720 Steinkirchen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HEICO Haustechnik GmbH & Co. KG, Steinkirchen (Johann-Ropers-Trift 10, 21720 Steinkirchen). Prokura erloschen: von Bremen, Maschka, Neuenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
HEICO Haustechnik GmbH & Co. KG, Steinkirchen (Johann-Ropers-Trift 10, 21720 Steinkirchen, Der Betrieb eines Handwerksunternehmens mit den Bereichen Sanitär, Elektro, Klempnerei, Energietechnik und Handel mit den entsprechenden Waren sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Er ist für Rechtsgeschäfte zwischen dem Komplementär und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: HEICO Verwaltungs-GmbH, Grünendeich (AG Tostedt HRB 200728). Einzelprokura: von Bremen, Maschka, Neuenkirchen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Heiko Haustechnik GmbH, Steinkirchen (AG Tostedt HRB 100475) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 05.03.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.