HEIDI KLUM GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach, Dellbrücker Str. 63, 51469 Bergisch Gladbach.Nach Sitzverlegung und Änderung der inländischen Geschäftsanschrift nunmehr Odenthal. Geschäftsanschrift: Höhenweg 4, 51519 Odenthal.
HEIDI KLUM GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach (Dellbrücker Str. 63, 51469 Bergisch Gladbach, ist die Herstellung und der Vertrieb von Kosmetik- und Modeartikeln, Schmuck und Accessoires, Schuhen und anderen Lederprodukten wie Gürtel, Porzellan und Glaswaren, Möbeln und Inneneinrichtungsprodukten aller Art einschließlich Tapeten und Innendekor, Erbringung von Designleistungen für Produkte des täglichen Bedarfs sowie Herstellung und Vertrieb dieser Produkte, Herstellung und Vertrieb von Produkten der Körper- und Gesundheitspflege, Sportartikeln aller Art, Fitneßpräparaten, Nahrungsergänzungsmitteln, Herstellung und Vertrieb von Verlagserzeugnissen wie Büchern, Kalendern und Bildbänden, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Marketing und Merchandising, Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen und Events, Betrieb einer Künstler- und Modelagentur und Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Öffentlichkeitsarbeit ( public relations ) für Dritte, insbesondere Dienstleistungen für Fotomodells und Schauspieler, Handel mit Rechten, insbesondere Markenrechten, sowie der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aller Art, soweit dazu keine besondere gesetzliche Genehmigung erforderlich ist. Handwerkliche Tätigkeiten führt die Gesellschaft nicht selbst aus, sondern beauftragt damit Dritte.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: HEIDI KLUM Verwaltungs-GmbH, Bergisch Gladbach (Köln HRB 55900). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HEIDI KLUM GmbH, Bergisch Gladbach (Amtsgericht Köln HRB 46815) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.03.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.