Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
2 |
|
b)
Ausgeschieden als
Persönlich haftender Gesellschafter:
HEIMOMED Verwaltungs-GmbH, Troisdorf
(Amtsgericht Siegburg HRB 16262) |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist ohne Durchführung
einer Liquidation erloschen. |
a)
14.06.2024
Hennes |
HRA 18146: HEIMOMED Heinze GmbH & Co. KG, Kerpen, Daimlerstraße 30, 50170 Kerpen. Neuer Sitz nach Verlegung (nunmehr Amtsgericht Siegburg, HRA 6690): Troisdorf.
HRA 6690: HEIMOMED Heinze GmbH & Co. KG, Troisdorf, Mühlheimer Straße 3-7, 53840 Troisdorf. (Der Handel mit chirurgischen Instrumenten, sonstigen medizinischen Geräten, Krankenhaus- und Arztbedarf sowie die Einzelanfertigung und Reparatur von medizinischen Geräten und Instrumenten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mühlheimer Straße 3-7, 53840 Troisdorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Sitzverlegung: Persönlich haftender Gesellschafter: HEIMOMED Verwaltungs-GmbH, Troisdorf (Amtsgericht Siegburg HRB 16262). Der Sitz ist von Kerpen (bisher Amtsgericht Köln, HRA 18146) nach Troisdorf verlegt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der HEIMOMED International GmbH mit Sitz in Kerpen (Amtsgericht Köln, HRB 59848) verschmolzen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übertragungsvertrages vom 13.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.03.2018 und der Gesellschafterversammlung der Atos Medical GmbH vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens (namentlich die im Abspaltungs- und Übertragungsvertrag bezeichneten Abspaltungsgegenstände des "Lary Business") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Atos Medical GmbH mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, HRB 6311) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
HRA 18146: HEIMOMED Heinze GmbH & Co. KG, Kerpen, Daimlerstraße 30, 50170 Kerpen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übertragungsvertrages vom 13.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.03.2018 und der der Gesellschafterversammlung der Atos Medical GmbH vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens (namentlich die im Abspaltungs- und Übertragungsvertrag bezeichneten Abspaltungsgegenstände des "Lary Business") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Atos Medical GmbH mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, HRB 6311) als übernehmenden Rechtsträger übertragen . Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HEIMOMED Heinze GmbH & Co. KG, Kerpen, Daimlerstraße 30, 50170 Kerpen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der HEIMOMED International GmbH mit Sitz in Kerpen (Amtsgericht Köln, HRB 59848) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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