HRB 12077: HEIN Architekten + Ingenieure GmbH, Herford, Otterheider Weg 3 A, 32051 Herford. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Hein, Joachim, Herford, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HEIN Architekten + Ingenieure GmbH, Herford, Otterheider Weg 3 A, 32051 Herford. Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2010 hat eine Änderung von § 2 (Gegenstand) sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Gegenstandes beschlossen. Erbringung von Architekten- und lngenieursleistungen, also die Raum- und Gebäudeplanung, die Wertermittlung, der Wärmeschutz, der Brandschutz und der Schallschutz von Gebäuden.
HEIN Architekten + Ingenieure GmbH, Herford, Otterheider Weg 3 A, 32051 Herford.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.01.2010. Geschäftsanschrift: Otterheider Weg 3 A, 32051 Herford. Gegenstand: Erbringung von Architekten- und lngenieursleistungen, die Raum- und Gebäudeplanung, die Wertermittlung, der Wärmeschutz, der Brandschutz und der Schallschutz von Gebäuden sowie die Vermietung und Verpachtung von Gebäuden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Hein, Joachim, Herford, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Joachim Hein e.K. mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen HRA 7712) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.01.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.