HEINEMANN Vertriebs GmbH, Goslar, Bornhardtstr. 8, 38644 Goslar. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HEINEMANN Auto Service GmbH am 16.07.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HEINEMANN Vertriebs GmbH, Goslar, Bornhardtstr. 8, 38644 Goslar. Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen. Geschäftsanschrift: Bornhardtstr. 8, 38644 Goslar. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2013 mit der HEINEMANN Auto Service GmbH mit Sitz in Goslar (Amtsgericht Braunschweig, HRB 111372) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.