HRB 32801: HEINTZ IMMOBILIEN GmbH, Landau in der Pfalz, Nordring 15a, 76829 Landau in der Pfalz. Nicht mehr Geschäftsführer: Heintz, Lisa-Maria, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Deuerlein, Alexander, Klingenmünster, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32801: HEINTZ IMMOBILIEN GmbH, Landau in der Pfalz, Nordring 15a, 76829 Landau in der Pfalz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2020. Geschäftsanschrift: Nordring 15a, 76829 Landau in der Pfalz. - Vermittlung von Immobilien (Maklertätigkeit ), - die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und die sonstige Immobilienverwaltung. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heintz, Lisa-Maria, Landau in der Pfalz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Heintz, Lisa-Maria, Landau in der Pfalz * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Lisa-Maria Heintz Immobilien e.K. in Landau in der Pfalz (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRA 30813) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31.03.2020 mit Nachtrag vom 06.05.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 07.07.2020 erfolgt. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.