HEINZ KALK - KRANKENHAUS GmbH, Bad Kissingen (Am Gradierbau 3, 97688 Bad Kissingen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Firma "St. Elisabeth-Krankenhaus GmbH Bad Kissingen" mit dem Sitz in Bad Kissingen (Amtsgericht Schweinfurt HRB 4066) verschmolzen. Die Verschmelzung wird wirksam mit der heutigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Schweinfurt
Rechtsform: GmbH