HEITMÜLLER-Beteiligungsgesellschaft mbH, Nienburg/Weser, Am Mühlenbach 10, 31582 Nienburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.05.2013 mit der HEITMÜLLER-Gebäudeverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Nienburg (Amtsgericht Walsrode HRA 21717) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
31582 Nienburg
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH