HRA 703291: HELAB Labordiagnostik Hartmut Eger e.Kfm., Leimen, Aquamarinweg 1, 69181 Leimen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HELAB Labordiagnostik Hartmut Eger e.Kfm., Künzell, Künzeller Straße 17, 36093 Künzell. Neuer Ort der Niederlassung: Leimen. Geschäftsanschrift: Aquamarinweg 1, 69181 Leimen. Die Niederlassung ist nach Leimen (jetzt Amtsgericht Mannheim HRA 703291) verlegt.
HELAB Labordiagnostik Hartmut Eger e.Kfm., Leimen, Aquamarinweg 1, 69181 Leimen. (Die Entwicklung und der Vertrieb von Labordiagnostik, Laborgeräten, Therapeutika zur Prophylaxe der Arteriosklerose.). Einzelkaufmann. Die Niederlassung ist von Künzell (Amtsgericht Fulda HRA 5464) nach Leimen verlegt. Niederlassung verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Aquamarinweg 1, 69181 Leimen. Inhaber: Eger, Hartmut R. P., Leimen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der HELAB Labordiagnostik GmbH mit Sitz in Künzell (Amtsgericht Fulda HRB 1788) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters.
HELAB Labordiagnostik Hartmut Eger e.Kfm., Künzell, Künzeller Straße 17, 36093 Künzell.(Entwicklung und der Vertrieb von Labordiagnostik, Laborgeräten, Therapeutika zur Prophylaxe der Arteriosklerose.).Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Künzeller Straße 17, 36093 Künzell. Der Inhaber handelt allein. Bestellt als Inhaber: Eger, Hartmut R. P., Künzell, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der HELAB Labordiagnostik GmbH mit Sitz in Künzell (Amtsgericht Fulda HRB 1788) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.