HRB 37568 B: HELAK Architekten GmbH, Berlin, Reißigerstraße 28, 14806 Bad Belzig. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Reißigerstraße 28, 14806 Bad Belzig; Änderung zu Nr. 2: hinsichtlich Wohnort: Geschäftsführer: Adam, Michael, * ‒.‒.‒‒, Bad Belzig; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 37568 B: HELAK Architekten GmbH, Berlin, Onkel-Tom-Straße 107, 14169 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Onkel-Tom-Straße 107, 14169 Berlin; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Lakner, Michael; Geschäftsführer: 2. Adam, Michael, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HELAK Architekten GmbH, Berlin(Lutherstraße 5 a, 12167 Berlin). Firma: HELAK Architekten GmbH Stamm- bzw. Grundkapital: 25.600 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.08.2008 ist das Stammkapital auf EUR umgestellt, sodann auf 25.600 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 4 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die HELAK Architekten GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 64138). durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..