HELDMANN-HERTZ Verwaltungs-GmbH, Hattingen, Im Vogelsang 101, 45527 Hattingen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HELDMANN-HERTZ Verwaltungs-GmbH, Hattingen, Im Vogelsang 101, 45527 Hattingen. Die Gesellschaft ist durch Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (Amtsgericht Essen, 164 IN 28/11). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HELDMANN-HERTZ Verwaltungs-GmbH, Hattingen (Im Vogelsang 101, 45527 Hattingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 2005 mit Änderung vom 22. Februar 2006. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der FLEISCHWAREN HELDMANN-HERTZ GmbH & Co.KG. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wirddie Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heldmann-Hertz, Sabine, Hattingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.