Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
23 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kühn, Michelle, Bad Münder, * ‒.‒.‒‒
Geändert, nun:
Geschäftsführer:
Mönter, Frank, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.12.2023
Turba |
HRB 130566: HELIOS Albert-Schweitzer-Klinik Northeim GmbH, Northeim, Albert-Schweitzer-Weg 1, 37154 Northeim. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 130566: HELIOS Albert-Schweitzer-Klinik Northeim GmbH, Northeim, Albert-Schweitzer-Weg 1, 37154 Northeim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwartz, Marko Pascal, Bad Berleburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Mönter, Frank, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 130566: HELIOS Albert-Schweitzer-Klinik Northeim GmbH, Northeim, Albert-Schweitzer-Weg 1, 37154 Northeim. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 130566: HELIOS Albert-Schweitzer-Klinik Northeim GmbH, Northeim, Albert-Schweitzer-Weg 1, 37154 Northeim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.05.2017 mit der ASK Service GmbH mit Sitz in Northeim (Amtsgericht Göttingen HRB 131220) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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