HRA 10001:HELIOS SOLAR SA & Co.KG, Saarbrücken, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRA 10001:HELIOS SOLAR SA & Co.KG, Saarbrücken, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken.Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 1 Monat beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung durch Einreichen eines Widerspruchsschreibens -schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle- beim Amtsgericht Saarbrücken, -zentrales Handelsregister-, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
HELIOS SOLAR SA & Co.KG, Saarbrücken, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken. Von Amts wegen eingetragen gem. § 384 II FamFG: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 143 Abs. 2 HGB: Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 15.02.2013, Az.: 109 IN 52/12).
Pro Consult Immobilien GmbH, Saarbrücken, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Pro Consult Immobilien GmbH, Saarbrücken, Viktoriastraße 6, 66111 Saarbrücken. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzerstr.178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Der Widerspruch kann auch in der Form eines elektronischen Dokumentes erfolgen, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein soll (§§ 14 II FamFG, 130 a Abs. 2 und 3, 298 ZPO).
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