HRA 110481: HELLER-LEDER GmbH & Co. KG, Hehlen, Hauptstr. 1, 37619 Hehlen. Personenbezogene Daten, insbesondere Firma, durch Verschmelzung geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: HELLER-LEDER Verwaltungs GmbH, Hehlen (Amtsgericht Hildesheim HRB 110409). Durch Verschmelzung ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: HELLER-LEDER Verwaltungs GmbH, Hehlen (Amtsgericht Hildesheim HRB 110642).
HELLER-LEDER GmbH & Co. KG, Hehlen (Hauptstr. 1, 37619 Hehlen). Registerstelle von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: HELLER-LEDER Verwaltungs GmbH, Hehlen (Amtsgericht Hildesheim HRB 110642). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Strebost Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hehlen (Amtsgericht Hildesheim HRB 110409). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2007 mit der Braunschweigische Lederwerke Emil Heller GmbH & Co. KG mit Sitz in Hehlen (Amtsgericht Hildesheim HRA 110316) als übertragender Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.