HELLMICH VITA GmbH, Dinslaken (Friedrich-Ebert-Str. 5 b, 08371 Glauchau). Der Sitz ist nach Glauchau (jetzt Amtsgericht Chemnitz, HR B 23345) verlegt.
HELLMICH VITA GmbH, Dinslaken (Lanterstr. 20, 46539 Dinslaken). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2006. Gegenstand: der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Grundstückseigentum und Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Vermietung von Immobilien. Ferner die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung. Alle Leistungen im handwerklichen Sinne werden an Subunternehmer vergeben. Ferner sind alle Geschäfte und Maßnahmen, die der Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeordnung unterliegen vom Gegenstand des Unternehmens ausgenommen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehme. Geschäftsführer: Hellmich, Walter Georg, Dinslaken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HELLMICH VITA Aktiengesellschaft, Dinslaken (Amtsgericht Duisburg HRB 10154) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 21.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.