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HELM FT-Bau GmbH & Co. KG, Aßlar (HRA 7093) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Hermannsteiner Str. 100
35614 Aßlar
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 7093
Amtsgericht: Wetzlar
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die HELM FT-Bau GmbH & Co. KG aus Aßlar war im Handelsregister Wetzlar unter der Nummer HRA 7093 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die HELM FT-Bau GmbH & Co. KG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Verwaltung und Bebauung eigenen, insbesondere aus Grundstücken bestehenden Vermögens.' Die HELM FT-Bau GmbH & Co. KG wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 5

Calendar 20.09.2013
Löschung

HELM FT-Bau GmbH & Co. KG, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Römer-Helm GmbH am 16.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

Calendar 20.09.2013
Veränderung

HELM FT-Bau GmbH & Co. KG, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Römer-Helm GmbH (ehemals Römer-Helm GmbH & Co. KG) mit Sitz in Aßlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 6559 ( ehemals HRA 7270) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 21.06.2012
Veränderung

Helm Grundstücksentwicklungsgesellschaft Quellenhof II.GmbH & Co. KG, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. (Herstellung und Vertrieb von Fertigbauteilen). Neue Firma: HELM FT-Bau GmbH & Co. KG.

Calendar 09.05.2011
Berichtigung

Helm Grundstücksentwicklungsgesellschaft Quellenhof II.GmbH & Co. KG, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar.

Calendar 12.01.2011
Neueintragung

Helm Grundstücksentwicklungsgesellschaft Quellenhof II.GmbH & Co. KG, Aßlar, Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. (Verwaltung und Bebauung eigenen, insbesondere aus Grundstücken bestehenden Vermögens.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hermannsteiner Straße 100, 35614 Aßlar. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Helm Holding Verwaltungsgesellschaft mbH, Aßlar (Amtsgericht Wetzlar HRB 2565).

Historie 3

20.09.2013
Registervorgang

Löschung 16.09.2013

21.06.2012
Firmenname geändert

alt:
Helm Grundstücksentwicklungsgesellschaft Quellenhof II.GmbH & Co. KG

neu:
HELM FT-Bau GmbH & Co. KG

12.01.2011
Entscheideränderung

Eintritt
Helm Holding Verwaltungsgesellschaft mbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Registervorgang

Neueintragung 11.01.2011