Die HEP Kapitalverwaltung AG aus Güglingen ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 759988 verzeichnet. Nach der Gründung am 04.11.2016 hat die HEP Kapitalverwaltung AG ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gem. §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte; bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; dd) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; gg) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; hh) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; ii) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 S. 1 und 3 KAGB. b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte; bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; dd) Beiteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände gentuzte Infrastruktur erwerben dürfen; gg) Anteile oder Aktien an offenen inländischen Spezial-AIF nach Ma0ßgabe des § 284 KAGB oder an offenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen offenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; hh) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; ii) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; jj) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen im Sinne des vorstehenden Abs. 2) entsprechen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.125.000,00 EUR. Die HEP Kapitalverwaltung AG weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).