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HEP Kapitalverwaltung AG, Güglingen (HRB 759988)

Firmendaten

Anschrift
Römerstr. 3
74363 Güglingen
Frühere Anschriften: 2
Römerstraße 3, 74363 Güglingen
Neckargartacher Str. 90, 74080 Heilbronn
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2016
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: g: 1.000.000,00 EUR - 2.499.999,99 EUR
Branche: 10 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 759988
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: AG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die HEP Kapitalverwaltung AG aus Güglingen ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 759988 verzeichnet. Nach der Gründung am 04.11.2016 hat die HEP Kapitalverwaltung AG ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-AIF und ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). 2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind folgende inländische Investmentvermögen: a) Geschlossene inländische Publikums-AIF gem. §§ 261 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte; bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; dd) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis ii) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; gg) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; hh) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; ii) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 S. 1 und 3 KAGB. b) Geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren: aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus erneuerbaren Energien sowie für diese genutzte Infrastruktur einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte; bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften; cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich erforderlicher Immobilien und Projektrechte sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; dd) Beiteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind; ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände gentuzte Infrastruktur erwerben dürfen; gg) Anteile oder Aktien an offenen inländischen Spezial-AIF nach Ma0ßgabe des § 284 KAGB oder an offenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen offenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt, die Vermögensgegenstände nach lit. aa) bis jj) sowie für diese Vermögensgegenstände genutzte Infrastruktur erwerben dürfen; hh) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB; ii) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; jj) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB 3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen im Sinne des vorstehenden Abs. 2) entsprechen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 1.125.000,00 EUR. Die HEP Kapitalverwaltung AG weist zur Zeit fünf Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 07.08.2023)

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Registermeldungen 16

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
16 c)
Gegenstand geändert; nun:
die Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-AIF und
ausländischen AIF (kollektive
Vermögensverwaltung).
2) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind folgende
inländische Investmentvermögen:
a) Geschlossene inländische Publikums-
AIF gem. §§ 261 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien sowie
für diese genutzte Infrastruktur
einschließlich erforderlicher Immobilien und
Projektrechte;
bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften;
cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung
mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich
erforderlicher Immobilien und Projektrechte
sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen;
dd) Beteiligungen an Unternehmen, die
nicht zum Handel an einer Börse
zugelassen oder in einen organisierten
Markt einbezogen sind;
ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
Publikums-AIF, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
die Vermögensgegenstände nach lit. aa)
bis ii) sowie für diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit
den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und
338 KAGB oder an geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, die Vermögensgegenstände
nach lit. aa) bis ii) sowie für diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
gg) Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB;
hh) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB;
ii) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 S. 1 und
3 KAGB.
b) Geschlossene inländische Spezial-AIF
gem. §§ 285 ff. KAGB, welche in die
folgenden Vermögensgegenstände
investieren:
aa) Anlagen zur Erzeugung, zum Transport
und zur Speicherung von Strom, Gas oder
Wärme aus erneuerbaren Energien sowie
für diese genutzte Infrastruktur
einschließlich erforderlicher Immobilien und
Projektrechte;
bb) Anteile oder Aktien an ÖPP-
Projektgesellschaften;
cc) Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des § 261 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung
mit Abs. 2 Nr. 4 und 8 KAGB einschließlich
erforderlicher Immobilien und Projektrechte
sowie die zur Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen;
dd) Beiteiligungen an Unternehmen, die
nicht zum Handel an einer Börse
zugelassen oder in einen organisierten
Markt einbezogen sind;
ee) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe
der §§ 261 bis 272 KAGB oder an
europäischen oder ausländischen
Publikums-AIF, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
die Vermögensgegenstände nach lit. aa)
bis jj) sowie für diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
ff) Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe
der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit
den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und
338 KAGB oder an geschlossenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen
geschlossenen Spezial-AIF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt, die Vermögensgegenstände
nach lit. aa) bis jj) sowie für diese
Vermögensgegenstände gentuzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
gg) Anteile oder Aktien an offenen
inländischen Spezial-AIF nach Ma0ßgabe
des § 284 KAGB oder an offenen EU-
Spezial-AIF oder ausländischen offenen
Spezial-AIF, deren Anlagepolitik
vergleichbaren Anforderungen unterliegt,
die Vermögensgegenstände nach lit. aa)
bis jj) sowie für diese
Vermögensgegenstände genutzte
Infrastruktur erwerben dürfen;
hh) Geldmarktinstrumente gemäß § 194
KAGB;
ii) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB;
jj) Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 KAGB
3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
AIF und ausländische AIF, deren zulässige
Vermögensgegenstände denen für
inländische Investmentvermögen im Sinne
des vorstehenden Abs. 2) entsprechen.
a)
Die Hauptversammlung vom 29.06.2023 hat die Neufassung
der Satzung beschlossen.
a)
19.07.2023
Eichelberger
15 b)
Bestellt als
Vorstand:
Timm, Olaf, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
a)
19.05.2023
Eichelberger
14 b)
Bestellt als
Vorstand:
Szczodrowski, Heiko, Bad Nauheim, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Vorstand:
Pfleger, Holger Karl, Ketsch, * ‒.‒.‒‒
a)
08.05.2023
Eichelberger
13 b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Verleger, Arnd, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒
a)
13.03.2023
Eichelberger
Calendar 09.02.2022
Veränderung

HRB 759988: HEP Kapitalverwaltung AG, Güglingen, Römerstraße 3, 74363 Güglingen. Nicht mehr Vorstand: Kreuels, Simon Alexander, Heilbronn, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 13

19.05.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Olaf Timm
Vorstand

08.05.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Holger Karl Pfleger
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Heiko Szczodrowski
Vorstand

13.03.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Arnd Verleger
Vorstand

09.02.2022
Entscheideränderung
09.06.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Holger Karl Pfleger
Vorstand

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