HRA 203767: HEPAG Werkzeuge und Industriebedarfs-GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Kniphauser Straße 17, 26419 Schortens. Die Firma ist erloschen.
HEPAG Werkzeuge und Industriebedarfs-GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Güterstraße 43, 26389 Wilhelmshaven. Geschäftsanschrift: Kniphauser Straße 17, 26419 Schortens. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Eingetreten als Liquidator: Pagel, Axel, Schortens, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HEPAG Werkzeuge und Industriebedarfs-GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Güterstraße 43, 26389 Wilhelmshaven. (Handel mit sowie der Im- und Export von Industriebedarf, Werkzeugen, Maschinen, Lager- und Betriebseinrichtungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Güterstraße 43, 26389 Wilhelmshaven. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HEPAG Beteiligungs-GmbH, Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRB 208125). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HEPAG Werkzeuge und Industriebedarfs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRB 130093) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.