Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Nicht mehr
Liquidator:
Gehring, Thomas, Bad Honnef, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Liquidator:
Ueckermann, Ken Gerrit, Bünde, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
31.01.2024
Gilg |
9 |
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b)
Nach Änderung der Schreibweise des
Vornamens weiterhin
Liquidator:
Diemar, Kersten Alexis, Frechen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Liquidator:
Bensch, Heiko, Köln, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Liquidator:
Gehring, Thomas, Bad Honnef, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
07.12.2022
Drewke |
HRB 66335: HEPEP IV Komplementär GmbH, Köln, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Bensch, Heiko, Köln, * ‒.‒.‒‒; Diemar, Kersten-Alexis, Frechen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 66335: HEPEP IV Komplementär GmbH, Köln, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2018 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger jeweils vom 27.04.2018 mit der HEPEP III Holding GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 65556) sowie mit der HEPEP II Holding GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 65578) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 66335: HEPEP IV Komplementär GmbH, Köln, Charles-de-Gaulle-Platz 1, 50679 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2018 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger jeweils vom 27.04.2018 mit der HEPEP II Komplementär GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 66322) sowie mit der HEPEP III Komplementär GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 66386) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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