Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Personendaten geändert, nun:
Geschäftsführer:
Pickel, Carolin, Regensburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
15.11.2024
Gibfried |
6 |
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b)
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Geschäftsführer:
Reiher, Carolin, Regensburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
31.03.2023
Nossek |
HRB 3834: HERON Investor GmbH, Dittelbrunn, Westendstraße 20, 97456 Dittelbrunn. Bestellt: Geschäftsführer: Reiher, Carolin, Regensburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 3834: HERON Investor GmbH, Dittelbrunn, Westendstraße 20, 97456 Dittelbrunn. Die Gesellschafterversammlung vom 20.6.2016 hat die Satzung neu gefasst.
HERON Investor GmbH, Dittelbrunn, Westendstraße 20, 97456 Dittelbrunn.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Westendstraße 20, 97456 Dittelbrunn. Die REIHER Systemhaus GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 112716) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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