HRA 702227: HESM Grundstücks GmbH & Co. KG, Überlingen, Zum Degenhardt 3, 88662 Überlingen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Drössel, Kirsten, Überlingen, * ‒.‒.‒‒.
HESM Grundstücks GmbH & Co. KG, Überlingen, Zum Degenhardt 3, 88662 Überlingen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Hubert Allweier, Drehteile", Überlingen (Amtsgericht Freiburg HRA 580751) am 25.08.2011 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HESM Grundstücks GmbH & Co. KG, Überlingen, Zum Degenhardt 3, 88662 Überlingen. Registerstelle von Amts wegen ergänzt bei Persönlich haftende Gesellschafterin: HESM Verwaltungs-GmbH, Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 706201). Der Einzelkaufmann Allweier, Hubert, Überlingen, * ‒.‒.‒‒, hat als Inhaber der Firma "Hubert Allweier, Drehteile", Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 580751), das von ihm betriebene Unternehmen mit Ausnahme der Finanzanlagen, nämlich den Beteiligungen an den Firmen "Allweier Präzisionsteile GmbH" und "ASG Allweier Systeme GmbH, im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.