HETO Schnellreinigung GmbH, Gera, Wiesestraße 115, 07548 Gera. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Hellmann, Christa, Harth-Pöllnitz, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HETO Schnellreinigung GmbH, Gera, Wiesestraße 115, 07548 Gera. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hellmann, Volker, Harth-Pöllnitz OT Köckritz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: geschäftsführerin: Hellmann, Christa, geb. Zipfel, Harth-Pöllnitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HETO Schnellreinigung GmbH, Gera (Wiesestraße 115, 07548 Gera). Ausgeschieden: Geschäftsführerin: Hellmann, Christa, geb. Zipfel, Textilreinigerin, Gera. Bestellt: Geschäftsführer: Hellmann, Volker, Harth-Pöllnitz OT Köckritz, * ‒.‒.‒‒.
HETO Verwaltung GmbH, Gera (Wiesestraße 115, 07548 Gera). Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2006 hat die Änderung der §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Satzung vom 02.07.1992/12.11.1992, zuletzt geändert am 17.11.2006. Neue Firma: HETO Schnellreinigung GmbH. Neuer Gegenstand: Reinigung von Gaderobe und anderen Textilien, die Annahme und Ausgabe von Wäsche bei Fremdbearbeitung sowie freie Handelsvertretung für chemische Reinigung, Büro- und Beratungsservice. Von Amts wegen ergänzt: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.