HETRA S&E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Recklinghausen (Christine-Englerth-Str. 4, 45665 Recklinghausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HETRA-GSS-Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 22.10.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HETRA S&E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Recklinghausen (Christine-Englerth-Str. 4, 45665 Recklinghausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.04.2007 mit der HETRA-GSS- Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen HRB 5357) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HETRA S&E Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Recklinghausen (Christine-Englerth-Str. 4, 45665 Recklinghausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.04.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Sitzverlegung von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund HRB 15393) nach Recklinghausen beschlossen. Gegenstand: Vertrieb und Montage von Teilen und Engineering für Industrieanlagen, sowie die Verwaltung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Henkel, Thomas, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.