HEXAL-Initiative Kinderarzneimittel gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Holzkirchen, Landkreis Miesbach (Industriestr. 25, 83607 Holzkirchen). Die Verschmelzung wurde am 07.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 149417).
HEXAL-Initiative Kinderarzneimittel gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Holzkirchen, Landkreis Miesbach (Industriestr. 25, 83607 Holzkirchen). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der HEXAL Foundation gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Holzkirchen (Amtsgericht München HRB 149417) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HEXAL-Initiative Kinderarzneimittel gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Holzkirchen, Landkreis Miesbach (Industriestr. 25, 83607 Holzkirchen). Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2006 hat die Änderung des § 9 (Auflösung der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.