HRA 7369: HEXPOL Compounding Viersen GmbH & Co. KG, Hückelhoven, Ottostraße 34, 41836 Hückelhoven. Der mit der HEXPOL Compounding GmbH, Hückelhoven (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 8742) am 10.12.2014 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 05.10.2015 zum 31.12.2015 aufgehoben.
HRA 7369: HEXPOL Compounding Viersen GmbH & Co. KG, Viersen, Greefsallee 60, 41747 Viersen. Hückelhoven. Änderung zur Geschäftsanschrift: Ottostraße 34, 41836 Hückelhoven. Der Sitz ist nach Hückelhoven verlegt.
HRA 7369: HEXPOL Compounding Viersen GmbH & Co. KG, Viersen, Greefsallee 60, 41747 Viersen. Prokura erloschen: Greiner, Lars, Willich, * ‒.‒.‒‒.
HRA 7369: HEXPOL Compounding Viersen GmbH & Co. KG, Viersen, Greefsallee 60, 41747 Viersen. (die Herstellung, Kauf und Verkauf aller Arten von Kautschuken, Kunststoffen und chemischen Produkten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Greefsallee 60, 41747 Viersen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: HEXPOL Compounding Viersen Verwaltungs GmbH, Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 16705). Einzelprokura: Greiner, Lars, Willich, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der HEXPOL Compounding Viersen GmbH, Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 16234) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2015. Der von der HEXPOL Compounding Viersen GmbH, Viersen, mit der HEXPOL Compounding GmbH, Hückelhoven (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 8742) als herrschendem Unternehmen am 10.12.2014 geschlossene Ergebnisabführungsvertrag, dem die Gesellschafterversammlung am 15.12.2014 zugestimmt hat, bleibt nach formwechselnder Umwandlung bestehen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.