HRA 24362: HEYCO IML Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Remscheid, Birgden III/1, 42855 Remscheid. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Heynen, Cornelia, Remscheid, * ‒.‒.‒‒; Schleipen, Daniela, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒.
HRA 24362: HEYCO IML Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Remscheid, Birgden III/1, 42855 Remscheid. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: E. Wegerhoff Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Remscheid (Amtsgericht Wuppertal HRB 11167), von der Vertretung ausgeschlossen.
HRA 24362: HEYCO IML Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Remscheid, Birgden III/1, 42855 Remscheid. (Herstellung kundenspezifischer Kunststoffkomponenten durch Kombination aus technischem Siebdruck auf Kunststofffolien, der Verformung und den Beschnitt solcher Folien sowie dem Kunststoffspritzgießen (IMD Kunststofftechnik).). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Birgden III/1, 42855 Remscheid. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: HEYCO Beteiligungs- und Geschäftsführungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Remscheid (Amtsgericht Wuppertal HRB 11101), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Heynen, Nicola, Remscheid, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Herberhold, Volker, Wermelskirchen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles Teilbetrieb I (IMD-Kunststofftechnik-Herstellung kundenspezifischer Kunststoffkomponenten durch Kombination aus technischem Siebdruck auf Kunststofffolien, der Verformung und den Beschnitt solcher Folien sowie dem Kunststoffspritzgießen) der HEYCO-WERK Heynen GmbH & Co. KG mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal, HRA 17993) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 15.08.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.