1 |
a)
HEYDAY AG
b)
Düsseldorf
Geschäftsanschrift:
Heerdter Sandberg 32, 40549 Düsseldorf
Zweigniederlassung errichtet unter gleicher
Firma mit Zusatz
Niederlassung West, Viersen, 41748
Viersen,
Geschäftsanschrift: Krefelder Straße 171,
41748 Viersen
c)
Die Forschung, Entwicklung, Herstellung,
Weiterverarbeitung, Veredelung, Vertrieb,
Im- und Export von gemäß der jeweiligen
Rechtslage legalen medizinischen und nicht
medizinischen Heilmitteln, dessen Produkte
und Derivate, der isolierten Inhaltsstoffe
und Bestandteile. |
57.395,00
EUR |
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
b)
Vorstand:
Kramer, Stephan Heinrich Franz, Viersen,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 17.04.2019, später geändert.
Die Hauptversammlung vom 09.12.2024 hat die Änderung der
Satzung in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Berlin
(bisher Amtsgericht Charlottenburg HRB 209320 B) nach
Düsseldorf beschlossen, ferner wurde § 8 (Aufsichtsrat:
Zusammensetzung, Amtszeit) geändert und in § 5
(Grundkapital) ein Genehmigtes Kapital I und ein
Genehmigtes Kapital II beschlossen.
b)
Die Hauptversammlung vom 09.12.2024 ermächtigt den
Vorstand, das Grundkapital mit Zustimmung des
Aufsichtsrates bis zum 21.02.2028 durch Ausgabe neuer
Stammaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um
insgesamt bis zu EUR 7.862,00 EUR zu erhöhen. Das
Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden
(Genehmigtes Kapital I).
Die Hauptversammlung vom 09.12.2024 ermächtigt den
Vorstand, das Grundkapital mit Zustimmung des
Aufsichtsrates bis zum 21.02.2028 durch Ausgabe neuer
stimmloser Vorzugsaktien gegen Bareinlagen einmal oder
mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.743,00 EUR zu
erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann
ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital II). |
a)
21.02.2025
Sönnichsen |
6 |
|
57.395,00 EUR |
|
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a)
Auf Grund der in der Satzung vom
17.04.2019 enthaltenen Ermächti-
gung ist die Erhöhung des Grund-
kapitals um 1.280,00 EUR auf
57.395,00 durchgeführt und durch
Beschluss des Aufsichtsrats vom
26.07.2022 die Fassung der Sat-
zung geändert in § 5 (Grundkapital,
Genehmigtes Kapital). (Genehmig-
tes Kapital 2019/II, § 5 Abs. 8 der
Satzung)
b)
Der Vorstand ist durch Satzung
vom 17.04.2019 ermächtigt das
Grundkapital zu erhöhen. Das ge-
nehmigte Kapital beträgt nach
teilweiser Ausschöpfung noch
4.743,00 EUR. Die Ermächtigung
endet mit Ablauf des 15.08.2024.
(Genehmigtes Kapital 2019/II, § 5
Abs. 8 der Satzung) |
a)
21.10.2022
Mallison |
5 |
|
56.115,00 EUR |
|
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a)
Auf Grund der in der Satzung
vom 17.04.2019 enthaltenen Er-
mächtigung ist die Erhöhung des
Grundkapitals um 977,00 EUR auf
56.115,00 durchgeführt und durch
Beschluss des Aufsichtsrats vom
21.04.2022 die Fassung der Sat-
zung geändert in § 5 (Grundkapital,
Genehmigtes Kapital). (Genehmig-
tes Kapital 2019/II, § 5 Abs. 8 der
Satzung)
b)
Der Vorstand ist durch Satzung
vom 17.04.2019 ermächtigt das
Grundkapital zu erhöhen. Das ge-
nehmigte Kapital beträgt nach
teilweiser Ausschöpfung noch
6.023,00 EUR. Die Ermächtigung
endet mit Ablauf des 15.08.2024.
(Genehmigtes Kapital 2019/II, § 5
Abs. 8 der Satzung) |
a)
28.09.2022
Mallison |