HF Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Deciso XXV GmbH am 06.09.2010 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HF Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.08.2010 mit der Deciso XXV GmbH mit Sitz in Hannover (AG Hannover HRB 60862) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HF Objektverwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover.Geschäftsanschrift: Günther-Wagner-Allee 13, 30177 Hannover. Der mit der HANNOVER Finanz Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AG Hannover HRB 53749) am 09.12.1986 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 20.12.2006 zum 31.12.2006 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Jeder Gläubiger der Gesellschaft kann von der HANNOVER Finanz Gesellschaft mit beschränkter Haftung Beteiligungen und Kapitalanlagen Sicherheitsleistung entsprechend § 303 AktG für jeden Anspruch verlangen, der vor dieser Bekanntmachung begründet worden ist, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihr meldet.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.