HFG Hanseatische Inkasso- und Factoring-Gesellschaft mbH, Hamburg, Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 im Wege des Formwechsels in die HFG Factoring GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRA 110541) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 11.09.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HFG Hanseatische Inkasso- und Factoring-Gesellschaft mbH, Hamburg, Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg.Geschäftsanschrift: Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Colsman, Thomas Walter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsvertrages vom 17.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2009 und der Gesellschafterversammlung der HFG Inkasso GmbH vom 17.08.2009 einen Teil ihres Vermögens (Teilbetrieb "Inkasso") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die HFG Inkasso GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 110310) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HFG Hanseatische Inkasso- und Factoring-Gesellschaft mbH, Hamburg (Beim Strohhause 31, 20097 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Pietsch, Joachim, Ratzeburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun Geschäftsführer: Colsman, Thomas Walter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.