HFK Papenhuder Straße GmbH, Hamburg, Hammer Str. 89, 22043 Hamburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HFK Papenhuder Straße GmbH, Hamburg, Hammer Str. 89, 22043 Hamburg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67 b IN 153/11) vom 12.10.2012 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HFK Papenhuder Straße GmbH, Hamburg, Hammer Str. 89, 22043 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67b IN 153/11) vom 26.09.2011 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HFK Dritte Projektierungs GmbH, Hamburg, Hammer Str. 89, 22043 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: HFK Papenhuder Straße GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft vermittelt den Abschluss oder den Nachweis zur Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Wohnräume, insbesondere in der Papenhuder Straße. Die Gesellschaft erbringt Leistungen über die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten sowie von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte. Ferner erbringt die Gesellschaft die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
HFK Dritte Projektierungs GmbH, Hamburg, Hammer Str. 89, 22043 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2010. Geschäftsanschrift: Hammer Str. 89, 22043 Hamburg. Gegenstand: die Verwaltung eigenenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Murlewski, Thomas, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Stümpel, Karsten, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.