Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
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b)
Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394
FamFG von Amts wegen gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
26.08.2022
Hügel |
HRB 602957:HFL Verwaltungs-GmbH, St. Georgen im Schwarzwald, Industriestraße 29, 78112 St. Georgen im Schwarzwald.Prokura von Amts wegen nach § 384 II FamFG gelöscht: Kopp, Gerlinde, St. Georgen im Schwarzwald, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Villingen-Schwenningen, IN 116/14) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HFL Verwaltungs-GmbH, St. Georgen im Schwarzwald, Industriestraße 29, 78112 St. Georgen im Schwarzwald. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 30.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag den Geschäftsanteil an der "smart electronic GmbH" mit Sitz in St. Georgen im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg HRB 702022) aus ihrem Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VELIPA GmbH", St. Georgen im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 708857) auf diese übertragen (Abspaltung zur Neugründung). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HFL Verwaltungs-GmbH, St. Georgen im Schwarzwald, Industriestraße 29, 78112 St. Georgen im Schwarzwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Lauble, Herbert Friedrich, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒.
HFL Verwaltungs-GmbH, St. Georgen im Schwarzwald, Industriestraße 29, 78112 St. Georgen im Schwarzwald. Bestellt als Geschäftsführer: Hoefler, Christoph, Engen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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