HFR Grundbesitz - GmbH, Schwerin, Geschwister-Scholl-Str. 3-5, 19053 Schwerin. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der WGS-Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 2556) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 28.07.2011 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
19053 Schwerin
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Amtsgericht: Schwerin
Rechtsform: GmbH