HRA 6934 PI: HFS Hanseatischer Food Service GmbH & Co. KG, Schenefeld/Krs. Pinneberg, Osterbrooksweg 35, 22869 Schenefeld. Die Verschmelzung ist mit der am 10.02.2021 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Hamburg, HRB 54783) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 6934 PI: HFS Hanseatischer Food Service GmbH & Co. KG, Schenefeld/Krs. Pinneberg, Osterbrooksweg 35, 22869 Schenefeld. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Schwarz & Hansen GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 54783) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 6934 PI: HFS Hanseatischer Food Service GmbH & Co. KG, Schenefeld/Krs. Pinneberg, Osterbrooksweg 35, 22869 Schenefeld (Herstellung, die Ver- und Bearbeitung, der Ankauf und Verkauf von Lebensmitteln aller Art und anderen Produkten.). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und dessen Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: HFS Hanseatische Beteiligungs GmbH, Schenefeld/Krs. Pinneberg (Amtsgericht Pinneberg, HRB 10497 PI); Rechtsform: Kommanditgesellschaft.