Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
19 |
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Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Schott, Mario, Greußen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
17.03.2025
Blauwitz |
18 |
b)
Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma
mit Zusatz:
Zweigniederlassung Hermsdorf, 07629
Hermsdorf,
Geschäftsanschrift: Robert-Friese-Straße
20, 07629 Hermsdorf
Aufgehoben:
07613 Silbitz,
Geschäftsanschrift: Dr.-Maruschky-Straße
2, 07613 Silbitz |
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a)
04.04.2023
Blauwitz |
HRB 401647: HFT Hebe- und Fördertechnik GmbH, Mühlhausen, Bei der Breitsülze 21, 99974 Mühlhausen. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Görmar, 99974 Mühlhausen OT Görmar, Geschäftsanschrift: Am Görmarschen Kreuz 9, 99974 Mühlhausen OT Görmar.
HRB 401647: HFT Hebe- und Fördertechnik GmbH, Mühlhausen, Bei der Breitsülze 21, 99974 Mühlhausen. Zweigniederlassung/en unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Hettstedt, 06333 Hettstedt, Geschäftsanschrift: Gewerbering 1, 06333 Hettstedt; Zweigniederlassung Waldkappel, 37284 Waldkappel, Geschäftsanschrift: Gossmannring 34, 37284 Waldkappel.
HRB 401647: HFT Hebe- und Fördertechnik GmbH, Mühlhausen, Bei der Breitsülze 21, 99974 Mühlhausen. Die Hald GmbH Fördertechnik mit dem Sitz in Hettstedt (Amtsgericht Stendal HRB 203602) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2020 mit Nachtrag vom 21.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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